

Stadtjugendring Weiden i. d. OPf. unterstützt die Kampagne
In seiner Frühjahrsvollversammlung im Mai 2007 hat der Stadtjugendring Weiden i. d. OPf. einstimmig einen gemeinsamen Antrag der Bayerischen Sportjugend Weiden, des BDKJ Weiden, der DGB-Jugend Weiden, der Evangelischen Jugend Weiden und der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken, OV Weiden angenommen, der das Verbot der NPD zum Ziel hat.
Um eine möglichst breite Unterstützung der Kampagne "NPD-Verbot jetzt!" der VVN-BdA zu erreichen, hat sich der Stadtjugendring mit seinem Antrag auch an den Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings sowie an den Ausschuss des Bezirksjugendrings Oberpfalz gewandt.
In dem Antrag heißt es:
"In §3, Abs. 1f der Satzung des Bayerischen Jugendrings verpflichten sich die Mitgliedsorganisationen des BJR, 'einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, rassistischer und totalitärer Tendenzen entgegen zu wirken'. Diese Selbstverpflichtung erwächst aus den Lehren, die die bayerischen Jugendverbände aus der Gleichschaltung und Verfolgung durch die Nazi-Diktatur gezogen haben. Ihre uneingeschränkte Gültigkeit und Aktualität wird in der 'Resolution gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Bayern' des 130. BJR-Hauptausschusses vom 22.-24. März 2007 erneut bekräftigt."
In dem Antrag heißt es weiter:
"Die NPD ist die größte rechtsextremistische Partei in der Bundesrepublik. Durch die Fähigkeit, Rechtsextremisten unterschiedlicher ideologischer Coleur zu sammeln und auch durch die scheinbare 'Normalität', die sie seit dem Einzug in einige Landesparlamente demonstrativ zur Schau trägt, stellt sie die stärkste rechtsextreme Bedrohung für die Demokratie seit Jahrzehnten dar. ... Angesichts dieser Entwicklung tragen auch die Oberpfälzer Jugendverbände eine besondere Verantwortung, den Grundgedanken unserer Satzung umzusetzen. Neben der Bekämpfung des Neonazismus mit politischen und pädagogischen Mitteln müssen auch die juristischen Möglichkeiten eines NPD-Verbots ausgeschöpft werden:
- Die NPD könnte nicht mehr unter dem Schutz des Parteinprivilegs auftreten wie eine 'ganz normale' Partei.
- Geld- und Immobilienvermögen könnte eingezogen werden, was eine enorme Schwächung des rechten Randes zur Folge hätte.
- Die publizistischen Möglichkeiten menschenverachtender Propaganda würden stark eingeschränkt.
- Die NPD hätte keine Möglichkeit mehr, bei den Wahlen anzutreten und durch Wahlkampfkostenerstattung ihre Parteikasse zu füllen
- Die NPD könnte nicht mehr als legaler Deckmantel für verfassungsfeindliche Gesinnung und gewaltbereite und offen faschistische Strömungen agieren.
- Die gesetzlichen Grundlagen für ein NPD-Verbot sind sowohl nach Art. 21, Absatz 2 des Grundgesetzes als auch nach Artikel 139 des Grundgesetzes gegeben.
Die im Stadtjugendring Weiden i. d. OPf. zusammengeschlossenen Jugendorganisationen fordern daher, ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen...
Aus den genannten Gründen unterstützt der Stadtjugendring Weiden i. d. OPf. Ebenfalls die aktuelle 'NPD-Verbot-jetzt!'-Kampagne der VVN-BdA."