

IG Metall Stuttgart unterstützt die Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"
Die Delegiertenversammlung der IG Metall Stuttgart beschloss am 24. Juni 2007 einstimmig auf Antrag der Vertrauenskörperleitungen Bosch Schwieberdingen und Bosch Feuerbach eine Resolution zur Unterstützung der Kampagne "NPD-Verbot jetzt"
Wir dokumentieren den Beschluss im Wortlaut:
Die Mitglieder der IG-Metall Delegiertenversammlung unterstützen die Aktion der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN), ein NPD-Verbot über das Parlament einzuleiten.
Die Delegierten schließen sich der Aufforderung an die Bundestagsabgeordneten an und sammeln entsprechend dem unten aufgeführten Text Unterschriften.
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!
Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.
Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues "Deutsches Reich" ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.
Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.
Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.
Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes:
"Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt."
Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!
Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!
Begründung der Resolution
durch die VKL Bosch Feuerbach und Schwieberdingen:
Wir wissen, dass mit einem Verbot der Partei, die neofaschistische Ideologie nicht aus den Köpfen der Menschen ist. Doch ist es eine Aufklärungskampagne, denn viele Aufklärungsgespräche müssen geführt werden, um Unterschriften zu erhalten. Außerdem würde ein solch fraktionsübergreifender Antrag zu einer öffentlichen Diskussion über die Ziele der NPD führen.
Darüber, dass die NPD die Demokratie abschaffen will, inhumane Hetze gegen Menschen verbreitet, die "Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge" fordert, damit zur Kriegstreiberin wird, ein "nationales Geschichtsbild" will, "dass die Kontinuität unseres Volkes in den Mittelpunkt stellt" und "ein Ende der einseitigen Vergangenheitsbewältigung" fordert, und damit indirekt die Einmaligkeit des Verbrechens des Holocaust leugnet.
Würde das Verbot der NPD durchgesetzt werden können, wäre es eine enorme Schwächung der anderen neofaschistischen Strukturen in unserem Land.
Unsere Steuergelder könnten sinnvoll ausgegeben werden. Die NPD könnte sich ihre Kassen nicht mehr auf Staatskosten über die Wahlkampfkostenrückerstattung füllen und die Polizei wäre nicht mehr gezwungen, ihre Aufmärsche zu schützen.
Deshalb: nonpd, NPD-Verbot jetzt!
Stuttgart, den 18.6.2007