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4.5.2007

ver.di Jugend unterstützt die Kampagne "no-npd" der VVN-BdA

Der Bundesjugendvorstand der ver.di Jugend beschloss auf seiner Sitzung vom 20. bis 22. April 2007 die Unterstützung der Kampagne "no-npd" der VVN-BdA.

Wir dokumentieren den Beschluss im Wortlaut:


BJV-Sitzung vom 20. bis 22. April 2007

Die ver.di Jugend beschließt die Unterstützung der Kampagne "no-npd" der VVN-BdA, mit der der Bundestag aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen.

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Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.

Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues "Deutsches Reich" ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.

Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.

Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.

Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes:

"Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt."

Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!

Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!

Eine Kampagne der VVN-BdA
© Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten