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5.4.2007

NGG Landesbezirksvorstand Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar unterstützt den Aufruf

Auf einer Tagung in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen bei Worms beschloss der NGG Landesbezirksvorstand Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar, die NPD-Verbots-Kampagne zu unterstützen.

Der Vorsitzende Gerhard Herbst sagte: "Die Forderung: »NPD-Verbot jetzt!«, ist ein richtiges und wichtiges Signal für größeres Engagement gegen Rechts und für mehr Zivilcourage bei der Verteidigung unserer Demokratie."

Wir dokumentieren die Pressemitteilung und den Beschluss im Wortlaut:




Wortlaut der Pressemitteilung:

Beschluss des Landesbezirksvorstands Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar

NGG fordert Verbot der NPD

Frankfurt - 28. März 2007. "Alle faschistischen und nazistischen Organisationen sind verboten, so will es seit bald sechzig Jahren das Grundgesetz. Damit muss endlich Ernst gemacht werden", erklärt Gerhard Herbst, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar. Deshalb hat der heute in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen bei Worms tagende Landesbezirksvorstand beschlossen, die bundesweite Kampagne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) zum Verbot der NPD zu unterstützen.

"Es ist einer modernen Demokratie unwürdig, rassistische und menschenverachtende Propaganda ungestraft zu dulden, Hetze gegen ausländische Mitbürger/innen zu tolerieren und Aufmärsche von Rechtsextremisten ohne Gegenwehr hinzunehmen", so Gerhard Herbst weiter, "die NGG sieht sich und steht in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes, in dem viele Gewerkschafter/innen im Kampf gegen das Hitler-Regime ihr Leben einsetzten und verloren. Wir müssen aus dieser grausamen Geschichte lernen und Konsequenzen ziehen. Die Forderung: »NPD-Verbot jetzt!«, ist ein richtiges und wichtiges Signal für größeres Engagement gegen Rechts und für mehr Zivilcourage bei der Verteidigung unserer Demokratie."

Die NGG unterstreicht, dass ein Verbotsverfahren kein Ersatz für die politische Auseinandersetzung mit dem braunen Gedankengut ist und auch nicht die Auseinandersetzung mit den Ursachen des neuen Rechtsradikalismus ist. "Selbstverständlich muss gerade die jüngere Generation stärker und kontinuierlicher als bisher über die Verbrechen der Nazis von 1918 bis 1945, aber auch über die Erfahrungen und Lehren der Widerstandskämpfer/innen aufgeklärt werden", sagt der NGG-Landesbezirksvorsitzende, "wir legen deshalb großen Wert auf authentische Zeitzeugenberichte in Schulen sowie anderen Bildungseinrichtungen. Unter diesem Blickwinkel veranstaltet die »Junge NGG« einmal jährlich ein Seminar für junge Beschäftigte und Auszubildende in einer Gedenkstätte des nazistischen Terrors und des antifaschistischen Widerstands; 2006 in Osthofen, im Sommer dieses Jahres in Buchenwald bei Weimar."


Wortlaut des Beschlusses:

Beschluss der 16. Landesbezirksvorstandssitzung
der Gewerkschaft NGG Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar
am 28. März 2007 in der Gedenkstätte Osthofen

NPD-Verbot jetzt!

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hat einen Aufruf an die Abgeordneten des Bundestages gestartet zum Verbot der nazistischen NPD:

"Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen. Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.

Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues "Deutsches Reich" ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab.

Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.

Sie nutzt den Parteienstatus aus, um Gelder von einem demokratischen Staat zu beziehen, den sie abschaffen will.

Das Grundgesetz ist der Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes. Nur vor diesem Hintergrund des Faschismus sind seine Bestimmungen, insbesondere in Artikel 1, zu den Grundrechten und über den Schutz der Demokratie zu verstehen. Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, der Alliierten Kontrollratsgesetze und deutsche Rechtsvorschriften heißt es in Artikel 139 des Grundgesetzes:

"Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt."

Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!

Wir fordern Sie deshalb auf: Leiten Sie ein neues Verfahren ein!"

Der Landesbezirksvorstand der NGG Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar unterstützt diese Kampagne der VVN-BdA und fordert die NGG-Regionen im Landesbezirk auf, diesen Aufruf in den Betrieben und öffentlich bekannt zu machen. Darüber hinaus werden die NGG-Regionen und NGG-Mitglieder aufgerufen, sich in örtlichen Initiativen und Aktionen gegen das Auftreten von Nazis sowie das Verbreiten ihrer Propaganda engagieren.

Eine Kampagne der VVN-BdA
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