

Gewerkschaftsrat ver.di unterstützt die Kampagne der VVN-BdA
Das zwischen den Gewerkschaftstagen höchste Gremium der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in seiner Sitzung vom 7./8. März 2007 in Leipzig einstimmig eine Unterstützungsresolution beschlossen.
Unterstützung eines NPD-Verbotsverfahrens
ver.di unterstützt die Kampagne "no-npd" der VVN-BdA, mit der der Bundestag aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen.
Seit über 40 Jahren agiert in der Bundesrepublik mit der NPD eine Partei, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues "Deutsches Reich" ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, die Handlungsgrundlage auch für die Gewerkschaften ist, ab.
Die NPD propagiert Gewalt und bietet Gewalttätern eine politische und soziale Heimat. Sie ist damit für ein geistiges Klima verantwortlich, aus dem heraus immer mehr Übergriffe gegen AusländerInnen, Juden, Homosexuelle, politisch Andersdenkende und gegen die mühsam entwickelte demokratische Kultur in Deutschland erfolgen.
Solange die NPD den grundgesetzlich geschützten Parteienstatus genießt, ist der Rechtsstaat gezwungen, sie zu finanzieren, ihre Veranstaltungen zu schützen, öffentlichkeitswirksame Auftritte oder Immobilienkäufe zu ermöglichen.
Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden!
Eingeschleuste Informanten können auf Dauer kein Argument sein, ein Verbotsverfahren zu unterlassen. Observationen und vor allem die systematische Auswertung öffentlicher Quellen lassen ein Verbotsverfahren auch ohne eingeschleuste Informanten zu.
Ein Verbotsverfahren ist kein Ersatz für die politische Auseinandersetzung mit braunem Gedankengut und erübrigt erst recht nicht die Auseinandersetzung mit den Ursachen des neuen Rechtsradikalismus. Im Gegenteil: ein Verbotsverfahren ergänzt diese Auseinandersetzung, indem die demokratische Gesellschaft eindeutig Position bezieht und Grenzen setzt.
Beschlossen in der Sitzung am 7./8. März in Leipzig