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FAQ -
Häufig gestellte Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum NPD-Verbot

  1. Was nützt es, wenn die NPD verboten ist?

    Ein Verbot der NPD würde das neofaschistische Lager stark schwächen.

    Das Parteivermögen und der Immobilienbesitz würden eingezogen und das Erscheinen der Parteizeitung "Deutsche Stimme" eingestellt.

    Wahlkampfkostenerstattung gäbe es nicht mehr, die Finanzierung der Fraktion im sächsischen Landtag (17 Hauptamtliche), ihrer Kommunalabgeordneten und ihrer Öffentlichkeitsarbeit entfielen ebenso.

    Spenden wären nicht mehr steuerlich absetzbar.

    Die NPD-Gliederungen könnten keine Demonstrationen oder andere Veranstaltungen mehr anmelden, Räume blieben ihr verschlossen, Publikationen könnten nicht mehr herausgebracht werden, Werbespots in Funk und Fernsehen entfielen, sie hätte keine Öffentlichkeit mehr durch die Parlamente, NPD-Versammlungen könnten nicht mehr legal durchgeführt werden.

    Insgesamt bräche der komplette Apparat der NPD zusammen.

  2. Was ist, wenn die NPD nicht verboten ist?

    "Die Aussichten sind schwer erträglich. Die Feinde der Demokratie profitieren - auch in finanzieller Hinsicht - von den Spielregeln der pluralistischen Gesellschaft. Mit dem Geld aus der Parteienfinanzierung kaufen sie Immobilien, schulen sie ihre Kader und werben sie junge Leute, die - nicht nur im Osten - für braune Parolen empfänglich sind. Ebenso bitter: Für ihre Aufmärsche reklamieren die Nazis regelmäßig jene Rechte, die das von ihnen bekämpfte Grundgesetz garantiert."
    (Kommentar Westfälische Rundschau 30. August 2006)

    Die Folge: Polizisten schützen die Faschisten. Antifaschisten werden verfolgt und kriminalisiert.

    Lernen aus der Geschichte:

    Der Propagandist der NSDAP, Josef Goebbels, hat im Jahre 1928 in seiner Zeitung "Der Angriff" die Ausnützbarkeit einer gutmütigen demokratischen Ordnung für totalitäre politische Zwecke so umschrieben:

    "Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freikarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren. ... Wir kommen als Feinde ! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir."

    Die Praxis der NPD im sächsischen Landtag zeigt, dass sie Goebbels Rezept anwendet.

  3. Es ist doch bereits ein Verbotsverfahren gescheitert, was soll sich denn jetzt geändert haben?

    Richtig ist, dass ein erster Anlauf zum Verbot der NPD im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Die Richter lehnten einen Verbotsantrag aus Verfahrensgründen ab, entschieden aber nicht in der Sache, ob die Partei verfassungsfeindlich ist. Grund dafür war die Rolle der V-Leute des Verfassungsschutzes in der Parteiführung und die Weigerung des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily, alle Fakten zu nennen.

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält ein Verbot der NPD immer noch für möglich. Das Scheitern im ersten Anlauf sei "keine Vorentscheidung" für ein künftiges Verfahren. Das Gericht habe in dem Verfahren gegen die NPD im März 2003 keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei getroffen, schrieb Papier in einem Gastbeitrag für die "Bild am Sonntag". Der Prozess sei damals eingestellt worden, weil sich die Verbotsanträge zum Teil auf Äußerungen von V-Leuten gestützt hätten. Dies stelle jedoch "keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge" dar, schrieb Papier- "Diese Tatsachen gilt es in Erinnerung zu rufen." Auch Papiers Stellvertreter Winfried Hassemer hält ein zweites Verbotsverfahren für möglich. Allerdings müssten die Antragsteller dafür sorgen, dass kurz vor oder während eines Verfahrens Spitzel aus den Führungsgremien der Partei abgezogen oder zumindest abgeschaltet würden.
    (zitiert nach Archiv heute.de 29.01.2006)

    Es ist außerordentlich ungewöhnlich, dass sich Verfassungsrichter in eine aktuelle Diskussion (NPD-Verbot) einmischen.

    Der NPD-Eklat im sächsischen Landtag (sollten wir noch kurz in Erinnerung rufen, was da los war) hatte die Diskussion übe einen zweiten Anlauf für ein Verbot neu entfacht.

    Einige aktuelle Stimmen zum NPD-Verbot:

    SPD-Fraktionschef Struck plädiert für eine Prüfung der Möglichkeiten für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren.
    (29. August 2006)

    Die im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Fraktionen fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundestagsebene dafür einzusetzen, alle Möglichkeiten eines Verbotsverfahrens gegen die NPD zu prüfen und dieses gegebenenfalls auf den Weg zu bringen.
    (Landtag Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 4/2169 vom 22.03.2006, Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS Landesprogramm "Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken".)

    Nach dem Vorstoß aus dem Bundesverfassungsgericht schließt der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, ein neues NPD-Verbotsverfahren nicht mehr aus. Zitat: "Wir werden in den kommenden Wochen noch einmal sorgfältig prüfen, ob wir in Sachen NPD-Verbot zu einer anderen Würdigung als bislang kommen."

    Volker Schlotmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: "Ich will an dieser Stelle hervorheben, dass ich ganz persönlich dafür bin, die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls auf den Weg zu bringen. Ich kann und will mich nicht damit abfinden, dass eine solche Partei weiter an den demokratischen Prozessen teilnehmen kann, deren Vorteile weidlich ausnutzen, sie aber hintern herum bekämpfen und abschaffen will!"
    (Landtagsnachrichten Mecklenburg-Vorpommern Sonderheft 11. Juni 2006, Seite 10)

    Der Regensburger katholische Bischof Gerhard Ludwig Müller hat ein Verbot der rechtsextremen NPD gefordert. Auf einer Demonstration gegen Neonazis verlangte Müller gestern vor 2500 Menschen alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um die Hasspropaganda von rechts und die Schändung des Andenkens ermordeter Juden zu unterbinden. Beim Gottesdienst hatte Müller zuvor gesagt, das Verfassungsgericht könne das Verbot von Parteien, die dem Nationalsozialismus nahe stünden, nicht abstrakt und geschichtsvergessen diskutieren: "Es geht um den Schutz des Grundgesetzes vor seinen Feinden und nicht umgekehrt."
    (Ludwigsburger Kreiszeitung 26.06.2006)

  4. Richter sind doch sowieso auf dem rechten Auge blind!

    Das galt für die Justiz der Weimarer Republik und für die Nazijuristen in der BRD zur Zeit Adenauers. Heute so zu argumentieren, heißt, auf den antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes zu verzichten und den Kampf um Demokratie aufzugeben.

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans Jürgen Papier, hält ein Verbot der NPD für möglich. Sein Stellvertreter Winfried Hassemer ebenfalls.

    Michael Bertrams, Präsident des Verfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen wirft dem Karlsruher Richter Wolfgang Hoffmann-Riem politisch "Ignoranz und Bagatellisierung" der Neonazis" als beliebige "Minderheit" vor und begründet eine schärfere juristische Gangart: Die Versammlungsfreiheit für Neonazis muss strenge Grenzen haben.
    (Frankfurter Rundschau 16. Juli 2002)

  5. Der Staat steckt mit der NPD unter einer Decke, warum sollte er sie dann verbieten?

    Dieser Satz geht von richtigen Beobachtungen aus. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss des Bundestags erklärte: "Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ist 2003 gescheitert. Genauer gesagt: Es wurde gescheitert. Durch den Starrsinn des damaligen Bundesinnenministers und durch die V-Leute-Praxis im Bund und in den Ländern. Daran hat sich - so viel ich weiß - nichts geändert."
    (Pressemitteilung DIE LINKE 30.08.2006)

    Wie einflussreich war und ist der Verfassungsschutz (VS) in der NPD?

    Rolf Gössner: Schwer zu sagen. Etwa 30 der 200 NPD-Vorstandsmitglieder standen seit Jahren als V-Leute im Sold des Geheimdienstes - als fast jeder Siebte, über Hundert dürften es auf allen Parteiebenen gewesen sein. Allein die hohe Zahl von staatlich bezahlten Verfassungsfeinden dürfte erheblichen Einfluss auf die rechtsextreme NPD gehabt haben.

    Weitere Informationen dazu finden sich in dem Buch von Rolf Gössner: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates.

    Warum scheiterte das Verbotsverfahren?

    Das Bundesverfassungsgericht wollte von der Bundesregierung wissen: "Um sich eine gesicherte Tatsachengrundlage zu verschaffen, hält es das Bundesverfassungsgericht für erforderlich, dass die konkreten Umstände einer Zusammenarbeit staatlicher Stellen (Nachrichtendienste, Verfassungsschutzämter, Dienststellen der Polizei ) mit Personen offen gelegt werden, deren Äußerungen und Verhalten zur Begründung der Verbotsanträge angeführt werden. Dies bezieht sich auch auf Personen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Äußerung nicht mehr oder noch nicht für staatliche Stellen tätig gewesen sind. ... Das Gericht erwartet weiter Aufklärung darüber, ob und welche Personen aus dem jetzigen oder einem früheren Vorstand des Bundes- oder der Landesverbände der NPD seit 1966 mit staatlichen Stellen kooperiert haben."
    (aus einem Schreiben des Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, im Mai 2002 an die Bundesregierung, zitiert nach Stuttgarter Zeitung 12.07.2002)

    Bekannt ist, dass der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sich weigerte, diese Auskünfte zu geben.

    Sein Nachfolger Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist ebenfalls nicht bereit, die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der NPD offenzulegen:

    Die NPD ist nach Schäubles Einschätzung eine antidemokratische, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. "Sie erfüllt damit grundsätzlich die materiellen Voraussetzungen für ein Parteiverbot". Ein neues Verbotsverfahren hätte aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingestellt würde. Dies sei aber aus sicherheitspolitischen Erwägungen notwendig, sagte Schäuble.
    (ND 31.08.2006)

    Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes. Frage, wie die Regierung zum Grundgesetz steht. Widerspruch zwischen Gesetzestext und Wirklichkeit.

    Lernen aus der Geschichte:

    Als in den Jahren 1928 - 1930 die Wählerstimmen für Hitler von 810 000 auf 6 400 000 anschwollen und legale sowie illegale Tätigkeit der Nazis immer aggressiver, die öffentliche Sicherheit immer ernsthafter bedroht wurde, zeigte sich das für die Sicherung der Weimarer Demokratie in Preußen zuständige Innenminister immer besorgter. Die Innenminister Albert Grzesinski (und später Carl Severing) erwogen energische Maßnahmen zur Bekämpfung der NSDAP, der SA, SS und vor allem des "Führers" Adolf Hitler. Die politische Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin wurde beauftragt, eine Untersuchung über die strafbaren Handlungen der nationalsozialistischen Funktionäre und den Charakter der NSDASP als strafbare staatsfeindliche Verbindung zu erstellen. Die Untersuchungen ergaben einwandfrei, dass Hitler selbst, zahlreiche NSDAP-Funktionäre und die nationalsozialistische Partei wegen strafbarer Handlungen verfolgt werden müssten. Dieses Dokument wurde vom Preußischen Innenministerium an das Reichsinnenministerium weitergeleitet. Der Reichskanzler war jedoch nicht gewillt, gegen Hitler und seine Partei vorzugehen. Der damalige Oberreichsanwalt Karl August Werner rührte sich überhaupt nicht. Er war damals bereits Hitler-Anhänger.

    Robert W. Kempner - US-Ankläger in den Nürnberger Prozessen - war damals Justitar der Polizei-Abteilung im Preußischen Innenministerium. Er hat die Preußische Denkschrift aus dem Jahre 1930, bisher unveröffentlicht, im Jahr 1983 herausgegeben (Kempner (Hrsg.): Der verpasste Nazi-Stopp. Die NSDAP als staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung. Ullstein Taschenbuch Nr. 34159)

    Petra Pau meint: Wichtiger als ein fragwürdiges Verbotsverfahren ist und bleibt, die Zivilgesellschaft und alle Initiativen zu stärken, die sich für Demokratie und Toleranz engagieren.

    Dieser "Aufstand der Anständigen" seit dem Oktober 2000 hatte einige Erfolge. Aber sie reichen nicht aus.

    Wir fordern den Aufstand der Zuständigen.

    Im aktuellen VS-Bericht (2005) des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es zur Zielsetzung der NPD:

    "Unverhohlen zielt die aggressiver Agitation der NPD auf die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie und des demokratischen Rechtsstaates." (S. 72)

    Wir müssen fragen, welchen Sinn ein VS-Bericht überhaupt hat, wenn so klare und eindeutige Aussagen über das Ziel der NPD getroffen werden, ohne dass daraus Konsequenzen gezogen werden.

    Wir erklären: Der Handlungsbedarf bei den politisch Verantwortlichen ist zwingend geboten!

  6. Ein Verfahren in Karlsruhe anzustrengen, macht nur einen Sinn, wenn man sich ganz sicher ist, dass es auch Erfolg haben wird. Der Staat kann sich eine weitere Blamage nicht leisten. Es sei extrem schwer, die Hürden des BVG zu überwinden.

    Das tatsächliche juristische Hindernis ist das Verhalten der 17 VS-Behörden der Länder und des Bundes und die Haltung des Bundesinnenministers. Das geht eindeutig aus dem Einstellungsbeschluss des BVG vom 18.03.2003 hervor. Nur bei einer Beendigung der Beobachtung durch als V-Männer tätige Mitglieder von Bundes- und Landesvorständen "unmittelbar vor und während der Durchführung" des Verfahrens ist das Verfahrenshindernis ausgeräumt.

    Wörtlich heißt es im Beschluss: "Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor oder während der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren ..."

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist aufzufordern, dieses Verfahrenshindernis zu beseitigen. Schäuble sagte, ein neues Verbotsverfahren hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Beobachtung der NPD mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingestellt werde. Dies sei aber aus sicherheitspolitischen Erwägungen notwendig, sagte Schäuble. Wichtiger als sicherheitspolitische Erwägungen ist die Gültigkeit des Grundgesetzes. Art. 21 Abs. 2 des GG regelt das Verbot von verfassungswidrigen Parteien. Dieser Artikel ist auf die NPD anzuwenden.

    Verbot und Nichtverbot sind auch unterschiedliche Signale an die Öffentlichkeit. Solange die Verfassungsorgane die Möglichkeit haben, eine Partei wie die NPD zu verbieten und nicht davon Gebrauch machen, signalisieren sie, dass das Auftreten der Neonazis vielleicht nur das Auftreten einer missliebigen politischen Minderheit ist, dass es sich dabei um mehr oder weniger fragwürdige Meinungen handelt, die jedoch zu tolerieren und im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Parteien sogar zu fördern sind.

    Bei den Anschauungen von Neonazis handelt es sich aber nicht lediglich um politisch missliebige Meinungen, sondern um Anschauungen, denen das Grundgesetz eine klare Absage erteilt hat.
    (so Michael Bertrams, Präsident des Verfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen, in: FR 16.07.2002)

  7. Ist es nicht wichtiger, sich um die sozialen Probleme zu kümmern anstatt um eine kleine Nazipartei?

    Die NPD hat bundesweit ca. 6000 Mitglieder, darunter viele unter 30 Jahren. Die im sächsischen Riesa herausgegebene Mitgliederzeitung DS Deutsche Stimme erreicht eine Auflage von über 10 000 Exemplaren. Vor allem in Ostdeutschland hat die NPD mehrere Häuser erworben und zu "Nationalen Bildungsstätten" umgewandelt.

    Soziale Probleme, der Kampf gegen die Zerschlagung des Sozialstaates, ist ein wichtiges Aufgabenfeld der Gewerkschaften. Wir müssen die Gewerkschaften stärken und im Bündnis gegen alle handeln, die sie schwächen oder zerschlagen wollen.

    Die NPD ist ein Gegner der Gewerkschaften.

    Unter dem Motto "Volksgemeinschaft statt Globalisierungswahn, Arbeit für Millionen statt Profit für Millionäre" versucht die NPD die weitverbreitete Empörung über die Sozialkahlschlagpolitik der Bundesregierung in der Tradition der Hitler-Partei NSDAP demagogisch zu nutzen.

  8. Würden die NPDler bei einem Verbot nicht einfach eine neue Organisation gründen?

    Die Befürchtung ist berechtigt. Es gibt dazu ein historisches Beispiel:

    1949 wurde die "Sozialistische Reichs-Partei" (SRP) gegründet. Sie erzielte in ihrem Ursprungsland Niedersachsen immerhin 11 Prozent der Stimmen. Als sie 1952 vom Bundesverfassungsgericht auf Grund des Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst wurde, zählte sie im ganzen Bundesgebiet rund 10 000 Mitglieder.

    Als am 28.11.1964 die NPD gegründet wurde, waren ehemalige SRP-Funktionäre an der Führung beteiligt.

    Deshalb lautet unsere Forderung: Verbot und Auflösung der NPD.

    Dies schließt das Verbot der Gründung von Nachfolgeorganisationen ein.

  9. Bei einem Verbot gingen die NPler doch in den Untergrund, wären noch gefährlicher und gar nicht mehr zu kontrollieren.

    Die Befürchtung ist, das Verbot könne dazu führen, dass NPD-Mitglieder ihrer legalen Betätigung beraubt werden und in den Untergrund gehen.

    Mit diesem Argument wird die Funktion verkannt, die die NPD schon immer für die Neonaziszene hatte. Sie gilt als eine Art Durchlauferhitzer, die durch ihr öffentlich-legales Auftreten unterschiedlichste Leute rekrutiert und an die Neonaziszene heranführt. Zahlreiche Führungsfiguren der Szene und etliche Rechtsterroristen sind in der NPD politisiert worden. Beispiele sind der ehemalige FAP-Vorsitzende Friedhelm Busse, der heutige Kopf der "Freien Kameradschaften" in Süddeutschland Michael Swierczek oder der ehemalige Rechtsterrorist Peter Naumann, deren neonazistische Karriere in der NPD begann. Ebenso wird mit diesem Argument übersehen, dass die neonazistische Szene immer eine Doppelstrategie verfolgt hat. Organisierter Terror ist dort keine Alternative zur Massenpartei, sondern eine Ergänzung.

    Den meisten NPD-Anhängern sind die neofaschistischen Wahlparteien "Republikaner" (REP) oder "Deutsche Volks-Union" (DVU) nicht konsequent genug. Bei einem Verbot würde die Mitgliedschaft vermutlich auseinanderfallen und sich kaum gemeinsam in einer anderen Partei konzentrieren.

    Schließlich kann ein Verbot zwar zur Schaffung neuer Märtyrer führen, diese würden jedoch nur einer großen Anzahl alter und neuer Märtyrer hinzugefügt. Die Schaffung und Mystifizierung von Märtyrern gehört zur Strategie der extremen rechten. Sie sind austauschbar, und das NPD-Verbot würde keinen neuen Sachverhalt schaffen.

    (Argumente zitiert nach Annelie Buntenbach, Bündnis 90/Die Grünen, MdB: Warum ich für trotzdem für ein Verbot der NPD bin. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68, 1/2001)

  10. Muss ein demokratisches Land nicht auch solche Spinner aushalten können, genau wie andere Länder Europas auch?

    Der Unterschied Deutschlands zu den anderen Ländern Europas ist, dass Hitlerdeutschland den Zweiten Weltkrieg begonnen und den Holocaust durchgeführt hat. Darauf haben die Überlebenden und Widerstandskämpfer immer wieder hingewiesen, z. B. Peter Gingold, und die Lehren aus der Geschichte (Schwur von Buchenwald) betont.

    Ausgehend von den Verbrechen des NS-Regimes haben das Potsdamer Abkommen, das Internationale Militärtribunal und die Rechtsvorschriften der Alliierten Mächte (Kontrollratsgesetze) Naziorganisationen unmissverständlich verurteilt:

    "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen."
    (Politische Grundsätze Potsdamer Abkommen)

    Wir beharren weiterhin auf der Gültigkeit des Artikel 139 GG.

    Dieser Artikel sagt: Die Bestimmungen zur Befreiung von Faschismus und Militarismus gelten fort (und mit ihnen das Verbot aller faschistischen Organisationen).

    Wir widersprechen der weit verbreiteten Meinung, dieser Artikel sei obsolet.

    Diese Interpretation geht auf Juristen zurück, die Verbindung zu Nazis hatten.

    Der Artikel 139 sei "obsolet" (veraltet), erklärte der Staatsrechtler Theodor Maunz in seinem einflussreichen Grundgesetzkommentar in den 50er-Jahren. Heute weiß man, dass Maunz ein enges Verhältnis mit dem DVU-Chef Gerhard Frey pflegte und diesen juristisch beriet.

    Die Bundesrepublik hat im internationalen Verkehr ausdrücklich die weitere Gültigkeit des Artikel 139 betont. 1973 hieß es in einer Erklärung gegenüber der UNO: "Das ausdrückliche Verbot von neonazistischen Organisationen und gleichfalls die Vorbeugung gegenüber neonazistischen Tendenzen folgen aus dem Grundgesetz ..." Gleiches bekräftigte Hans-Dietrich Genscher und Lothar de Maiziére im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag in einem Brief an die Außenminister der vier Mächte. Diese Rücksichtnahme auf die internationale Staatengemeinschaft mag auch erklären, warum der Bundestag den Artikel 139 nie angetastet hat.

  11. Verbote sind doch sowieso undemokatisch, nicht wahr?

    Im Grundgesetz wurden aus der Katastrophe des Faschismus Lehren gezogen. Die Schöpfer des Grundgesetzes wussten noch, woher die Gefahr droht: von rechts. Deshalb zieht sich eine klare Abgrenzung vom Faschismus wie ein roter Faden durch dieses Gesetz, dem alle Mandatsträger durch Amtseid verpflichtet sind:

    • Verboten ist die Diskriminierung aus rassischen, religiösen und anderen Gründen.
    • Verboten ist die Aufstachelung zum Rassenhass.
    • Verboten ist die Vorbereitung und Führung eines Angriffkrieges.
    • Verboten ist die Ausübung von Gewalt.
    • Verboten ist die Schmähung des Andenkens Verstorbener.

    Die Faschisten argumentieren mit den Rechten und Freiheiten des Grundgesetzes. Sie beanspruchen Wahl-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Diese Freiheiten gelten für alle - aber nicht für das Verbrechen des Faschismus.

    Nationalsozialismus ist eine Vernichtungsideologie und stellt kein schutzwürdiges Gedankengut dar. So hoch die Meinungsfreiheit einzuschätzen ist, sie ist nicht absolut und sollte dann eingeschränkt werden, wenn sie die Freiheit anderer verletzt oder einschränkt. Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

    Ein ähnliches Beispiel sind die immer wieder aufflammenden Euthanasiedebatten. Hier muss klar gestellt werden: Über die Vernichtung von Menschen kann ebenso wenig öffentlich diskutiert werden wie über das Lebensrecht Behinderter.

  12. Nach einem NPD-Verbot würden als nächstes doch nur linke Gruppen (oder Parteien) verboten.

    Im Grundgesetz gibt es keine Gleichsetzung von "Rechts- und Linksextremismus", die heute von den meisten Mehrheitspolitikern und Behörden wie dem "Verfassungsschutz" als Staatsdoktrin verkündet wird.

    Die Bedenken haben ihre Ursache in der Geschichte der BRD. Nach dem Verbot der SRP folgte das KPD-Verbot.

    Gegenwärtig gibt es Initiativen zur Aufhebung des KPD-Verbots und zur Rehabilitierung der Justizopfer des Kalten Krieges.

    Der Unterschied zwischen linken Parteien und neofaschistischen Parteien ist der Unterschied zwischen Demokratie und Faschismus.

    Demokratie: Freiheit, Gleichheit, Solidarität

    Seit der französischen Revolution, der Geburtsstunde der Demokratie in Europa, bilden die damaligen Schlagworte Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - (heute wohl am besten übersetzt in das moderne Wort Solidarität) - das Bezugssystem für alle Demokraten.

    Bei allen Unterschieden und bei allen gravierenden Abweichungen in der historischen politischen Praxis: Die Grundgedanken von Aufklärung und Humanismus, Freiheit, Gleichheit und mehr oder weniger auch die Solidarität, bilden seither die Eckpunkte, zu der sich jede Politik in der Demokratie zumindest verbal bekennt.

    Jedenfalls so lange, bis es rechts, ganz rechts zum Bruch kommt. Dieser Bruch ist der Übergang zum Faschismus.

    Faschismus ist der Bruch mit der Zivilisation

    Faschismus bedeutet die offene Abkehr von den Errungenschaften der menschlichen Zivilisationsgeschichte. Faschistische Ideologie stellt sich dem in Jahrhunderten des Christentums und der Aufklärung gewachsenen Humanismus bewusst entgegen. Die Werte Freiheit, Gleichheit und Solidarität der Menschen werden nicht nur einfach missachtet, sondern in ihr Gegenteil verkehrt.

    Im Faschismus wird das Verbrechen zur Politik. Ziel der jeweiligen faschistischen Ideologie ist es, die Menschen moralisch und ideologisch darauf vorzubereiten, die geplanten Verbrechen zu akzeptieren und an ihnen teilzunehmen. Faschistische Politik setzt diese Verbrechen dann in die Tat um.

  13. Würden mit einem Verbot die demokratischen Rechte aller Menschen nicht noch weiter eingeschränkt?

    Diese Bedenken sind ernst zu nehmen. Sie werden vor allem von Wolf-Dieter Narr, Politikwissenschaftler an der FU Berlin und Sprecher des Komitees für Grundrechte, vertreten. Seine Argumentation geht von einer anderen Gewichtung der Probleme aus. Er macht sich weit mehr Sorgen um die bürgerlichen Freiheiten, die er durch ein Verfahren indirekt gefährdet sieht, als um die Gefahr, die von Neonazis ausgeht.

    Seine Beobachtungen sind richtig (z.B. im Grundrechte-Report 2004, Seite 155ff.: Wer schützt die Verfassung? - oder ausführlicher: Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68, 1/2001).

    Aber die Einordnung der Beobachtungen in die politischen Zusammenhänge ist nicht korrekt:

    Was wird übersehen?

    Erstens, dass die Existenz einer neofaschistischen Partei historisch, politisch und moralisch nicht hinnehmbar ist,

    zweitens, dass unterschätzt wird, wie stark die Auswirkungen der Existenz einer faschistischen Partei auf das politische Klima sind und wie groß die praktischen Folgen eines Verbots wären.

    Er berücksichtigt nicht, dass die Legalität der NPD und die Kriminalisierung von Antifaschisten zusammenhängen.

    Siehe dazu: Rolf Gössner: Aufstand der "Unanständigen"? Oder: Zivilcourage gegen Nazis strafbar, in Grundgrechte-Report 2005, S. 122ff.

Eine Kampagne der VVN-BdA
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